Besserer Schutz gegen Gammelfleisch und Versicherungsbetrüger, Hilfe für schwer vermittelbare Arbeitslose: Der Bundesrat hat eine Reihe von Gesetzen abgesegnet.

 

Fleisch-Skandale: Schuldige werden öffentlich gemacht

Gesetz zur Verbraucher-Information tritt im Frühjahr 2008 in Kraft

 

  Berlin: Bei Lebensmittel-Skandalen wie dem jüngsten Gammelfleisch-Fall sollen Verbraucher besser informiert werden. Nach jahrelangem Streit gab der Bundesrat gestern grünes Licht für das Verbaucherinformationsgesetz.

  Die Behörden sollen künftig die Namen „schwarzer Schafe“ veröffentlichen, wenn Ekelfleisch am Markt ist oder Höchstgrenzen von Pestiziden überschritten werden.

  Verbraucher haben Anspruch auf Auskunft, der bei Gesundheitsgefahr und Rechtsverstößen kostenfrei. Das Gesetz, das im Frühjahr 2008 in Kraft treten soll, erfasst Lebensmittel, Bekleidung, Kosmetika, Spielwaren. Betroffene Firmen können sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen. Dies gilt aber nicht bei Gesundheitsgefahren, dem Verdacht auf Gefahr für Leib und Leben sowie bei Rechtsverstößen.

  Bundesverbrauchermnister Seehofer (CSU) sprach von einem „guten Tag für den Verbraucher“. Die Opposition sieht das anders. „Das ist ein Schweizer Käse mit mehr Löchern als Käse wegen der vielen Ausnahmen“, so Grünen- Fraktionschefin Künast. Der FDP- Abgeordnete Goldmann kritiserte, das Gesetz bleibe weit hinter den Anforderungen eines wirksamen Verbaucherschutzes zurück. „Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder sind nunmehr regelmäßig gehalten, bei so genannten Gammelfleischfällen Ross und Reiter zu nennen.“

  Dies begrüßte Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure. „Bei klarer Beweislage müssen mit voller Härte Namen und Vertriebswege benannt werden“, so der Helmstedter. Dies dürfe nicht bei reinen Vermutungen indes nicht geschehen, um kein Denunziantentum zu fördern.

 

Braunschweiger Zeitung, vom 22.09.2007

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